VS Frauental
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Hausordnung

Wertschätzender und respektvoller Umgang, Wohlbefinden und Sicherheit für alle Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern und für das Unterstützungspersonal sind wichtige Prinzipien an unserer Schule. Damit das auch wirklich funktioniert, müssen sich alle an gewisse Regeln halten.
Unsere Hausordnung basiert auf gesetzlichen Grundlagen. 

  •          Einlass ins Schulhaus ist ab 7.45 Uhr bzw. ab 7.00 Uhr bei Anmeldung zur Warteklasse.

  •          Die Aufsichtspflicht der Lehrer*innen beginnt um 7:45 Uhr.

  •          Der Unterricht beginnt pünktlich um 8:00 Uhr.

  •          Die Unterrichtszeiten werden von allen respektiert und eingehalten.

  •          Außerhalb der Schulzeit dürfen sich die Schüler*innen nicht im Schulgebäude aufhalten. In der Schule vergessene Dinge dürfen am Nachmittag
             nicht geholt werden, die Klassen werden dafür nicht mehr aufgesperrt. Auch am Wochenende.bleibt die Schule für diese Zwecke geschlossen.

  •          Bei Krankheit oder sonstigem Fernbleiben eines Kindes wird die Schule bzw. die Klassenlehrer*innen über Schoolfox verständigt.

  •          Das Tragen von Hausschuhen ist für die Schüler*innen verpflichtend.

  •          Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung in der Garderobe, in der Klasse und auf den Toiletten.

  •          Mutwilliges Beschädigen von Einrichtungsgegenständen und Lernmaterialien wird geahndet. Diese müssen von den Eltern ersetzt werden.

  •          Fenster dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrperson geöffnet werden. Hinausbeugen aus dem Fenster ist strengstens verboten.

  •          Für das Verhalten der Kinder auf dem Schulweg, vor dem Schulhaus, an der Bushaltestelle und im Bus sind die Eltern verantwortlich.

  •          Das Rauchen ist im Schulhaus sowie auf schulischen Freiflächen verboten.

  •          Sicherheitsgefährdende Gegenstände und den Schulbetrieb störende Gegenstände dürfen weder in der Schule noch bei Schulveranstaltungen oder 
             schulbezogenen Veranstaltungen mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind nach Verlangen zu übergeben.

  •          Die Schule verfügt über ein Kinderschutzkonzept und setzt Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor physischer, psychischer und sexualisierter
             Gewalt.

 

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